Liebe Freunde!
Was gestern geschrieben wurde, gilt ab Montag den 21. September leider nicht mehr, denn ab da sind alle Indoor-Zusammenkünfte über 10 Personen untersagt. Dies betrifft nicht nur Veranstaltungen usw., sondern auch alle privaten Zusammenkünfte.
Bitte entnehmt alle weiteren Verordnungen und Vorschriften den Tagesmedien - und in der Hoffnung, dass sich die Situation in naher Zukunft endlich bessert und wir unsere Sitzungen und Schießsport-Veranstaltungen wieder normal abhalten können, verbleibe ich …
mit sportlichen GrüßenKons. Manfred Einramhof
(Meldung vom 17.09.2020)
Mit 14. September traten wieder vom Ministerium verordnete Verschärfungen, welche auch den Sport betreffen, in Kraft.
In Vereinslokalen und Indoor-Schießstätten muss ab sofort wieder ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wobei während der Sportausübung darauf verzichtet werden kann. Das Limit der Personengrenze wurde für Innenbereiche auf 50 Personen festgesetzt und 100 Personen für Freiluftplätze (ohne fixe Sitzplatz-Zuteilung).
Der OÖ Landesschützenverband hält sich natürlich an die Verordnungen der Regierung und den Empfehlungen von Sport Austria und ÖSB, und da beim Betreten und Aufenthalt in Indoor-Schießanlagen und Vereinsheimen wieder ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben wird, ersuchen wir ausdrücklich um Einhaltung dieser Vorschrift.Bitte haltet euch auch an die Vorgaben von Sport Austria und ÖSB.Nachstehend sind Links zu weiteren Informationen:Rep. Österreich: Änderung der Lockerungsverordnung zu COVID-19Sport Austria: Handlungsempfehlungen für Sportvereine u. SportstättenbetreiberSport Austria: Informationen zum CoronavirusSport Austria: FAQ CoronakriseÖSB: Information zu COVI-19 PräventionsmaßnahmenASKÖ: Info zu Verordnung v. 21. Sept.
Mit sportlichen Grüßen
Präsident OÖ LandesschützenverbandKons. Manfred Einramhof
Pol. SV Linz OÖ Meister 2023 Standardpistole 25m Senioren 3