Information zur Öffnung von Outdoor-Schießstätten

Liebe Freunde!

Das Warten hat ein Ende! 
Die Verordnung ist da!
Für uns ist der Punkt 8/3 wichtig.

Haltet euch bitte an die weiter unten stehenden Richtlinien.

Viel Spaß.

Kons. Manfred Einramhof
Landesoberschützenmeister

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(Text lt. ÖSB-Homepage:)
"Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der Situation erneut Änderungen durch neue Verordnungen ergeben können. Nochmals möchte der ÖSB darauf hinweisen, dass der jeweilige Schießstandbetreiber für den sicheren Betrieb des Schießstandes allein verantwortlich ist. Dies inkludiert die Beachtung und Einhaltung aller jeweils aktuell gültigen nationalen und regionalen Rechtsvorschriften, insbesondere auch jener, die im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie ergangen sind und gegebenenfalls noch ergehen."


(Meldung vom 30.04.2020)

Nachstehend ein Kriterien-Empfehlungskatalog des ÖSB, wobei noch die Verordnung der Regierung abgewartet werden muss bevor es wieder los gehen kann …

 

(Text lt. ÖSB-Homepage:)

In den vergangenen Wochen wurde durch Sportminister Werner Kogler mehrmals kommuniziert, dass ab 1. Mai 2020 eine Lockerung zur Öffnung von Outdoor-Sportstätten unter strengen Auflagen erfolgen sollte. Erfreulicherweise wurden in diesem Zusammenhang die Outdoor-Schießstätten explizit genannt. Vorbehaltlich einer entsprechenden Verordnung des Ministeriums hat das ÖSB-Präsidium in Abstimmung mit dem Sportministerium Empfehlungen zum Öffnen der Outdoor-Schießstätten formuliert.

Unter dem Begriff „Outdoor-Anlage" gehen wir von einer „nicht allseits umbauten Anlage" aus. Teilüberdachte Anlagen (z.B. Kleinkaliberstände, 50m-, 100m-, 25m-Stände, etc.) können aus unserer Sicht daher als Outdoor-Schießstätten bewertet werden. Der jeweilige Schießstandbetreiber ist für den sicheren Betrieb des Schießstandes allein verantwortlich. Dies inkludiert die Beachtung und Einhaltung aller jeweils aktuell gültigen nationalen und regionalen Rechtsvorschriften, insbesondere auch jener, die im Zusammenhang mit der SARS-Covid-19-Pandemie ergangen sind und gegebenenfalls noch ergehen.

Die seitens des ÖSB darüber hinaus für eine allfällige Öffnung in sportartspezifischer Ergänzung zu den jeweils aktuell gültigen nationalen und regionalen Rechtsvorschriften ergehenden Empfehlungen sind aus dem Informationsschreiben des ÖSB-Generalsekretärs Mag. Florian Neururer zu entnehmen - siehe oben!

Link zur ÖSB-Homepage:

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Grüner Alois

PSV Linz
OÖ Meister 2023
Sportpistole 25m
Senioren 3