Erste Erleichterungen für den Sport

Covid-19 Verordnung ab 15.03.2021 - Zusatzinformation

Wie bereits im April 2020 mit dem Sportministerium abgeklärt, gehen wir weiterhin davon aus, dass unter dem Begriff „Outdoor-Anlage“  eine „nicht allseits umbaute Anlage“ zu verstehen ist. Teilüberdachte Anlagen (z.B. Kleinkaliberstände, 50m-, 100m-, 25m-Stände, etc.) können aus unserer Sicht daher als Outdoor-Schießstätten bewertet werden.

 

Laut unten stehender Regelung ist daher ein Gruppentraining (mit den angeführten Auflagen) für unter 18 Jährige auf den Outdoor-Schießstätten wieder möglich. Für Indoor-Anlagen besteht nach wie vor ein Betretungsverbot (ausgenommen definierte SpitzensportlerInnen).

 

Für alle über 18-jährige ist das Benutzen einer Outdoor-Sportanlage unter den unten angeführten Auflagen (siehe Allgemeine Änderungen und FAQ Coronakrise : Sport Austria ) erlaubt. Veranstaltungen und geplante Zusammenkünfte (außer Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, LebenspartnerIn, einzelne Angehörige bzw. einzelne Bezugspersonen und maximal vier Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjähriger) sind, um Sport zu betreiben, nur mit max. zehn Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, zuzüglich zwei volljähriger Betreuungsperson zwischen 6 und 20 Uhr, mit zwei Meter Abstand, outdoor erlaubt. Dabei ist ein Präventionskonzept notwendig. Für den Spitzensport gelten gesonderte Regelungen.

 

Der jeweilige Schießstandbetreiber ist für den sicheren Betrieb des Schießstandes allein verantwortlich. Dies inkludiert die Beachtung und Einhaltung aller jeweils aktuell gültigen nationalen und regionalen Rechtsvorschriften, insbesondere auch jener, die im Zusammenhang mit der SARS-Covid-19-Pandemie ergangen sind und gegebenenfalls noch ergehen.

 

Das Land Vorarlberg entwickelte aufgrund der Infektionslage eigene Maßnahmen, die sich vom Rest Österreichs unterscheiden.

 

Nochmals darf auf die FAQ-Seite von Sport-Austria hingewiesen werden: FAQ Coronakrise : Sport Austria

Dort finden Sie sämtliche relevanten Informationen und Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Florian Neururer

Generalsekretär

 


Folgende Änderungen gelten ab 15.3.:

 

Sport mit Kindern und Jugendlichen in Gruppen ist möglich:

Wo? Outdoor

Wie? Mit 2 Metern Abstand

Wann? 6-20 Uhr

Wer? Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre)

Wie viele? Pro Gruppe max. 10 Kinder/Jugendliche zzgl. 2 volljähriger Betreuungspersonen (auf Sportstätten müssen 20 qm pro Person zur Verfügung stehen)

Tests: Alle Betreuungspersonen (ÜbungsleiterIn, InstruktorIn, TrainerIn…) müssen wöchentlich testen, sofern diese Sporteinheiten anleiten wollen. Es reicht allerdings, wenn spätestens alle sieben Tage ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 vorliegt (die Aktualität von 48 bzw. 72 h ist also nun doch nicht notwendig). Sollte kein Testnachweis vorliegen, muss von den Betreuungspersonen eine FFP2-Maske getragen werden.

In diesem Zusammenhang wird das Testen empfohlen, da der Sport als großer gesellschaftlicher Player (15.000 Vereine, 2 Mio. Mitglieder) als Teil der Teststrategie zu sehen ist und einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie und zu weiteren Öffnungsschritten beitragen kann.

Es besteht keine Testverpflichtung für die Kinder und Jugendlichen

COVID-19-Präventionskonzept ist notwendig (Inhalt: Hygieneregeln für SportlerInnen, Gesundheitscheck, Hygienemaßnahmen Infrastruktur und Material, Contact Tracing). Unsere Handlungsempfehlungen können als Grundlage zur Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzeptes herangezogen werden: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-oronavirus/handlungsempfehlungen-fuer-sportvereine-und-sportstaettenbetreiber/

An einem Veranstaltungsort dürfen mehrere Zusammenkünfte gleichzeitig stattfinden, sofern durch organisatorische Maßnahmen (räumliche/bauliche Trennung, zeitliche Staffelung), eine Durchmischung der Personen ausgeschlossen wird.

 

Allgemeine Änderungen:

Klarstellung, dass jede Sportart mit 2 m Mindestabstand möglich ist (also auch kontaktlose Trainingsformen von Mannschafts-/Kontaktsportarten)

Kurzfristige Unterschreitung des Mindestabstandes ist erlaubt (z.B. Tennis-Doppel)

Verpflichtendes Contact Tracing: Sportstättenbetreiber, Veranstalter von Sportgruppen und Spitzensportveranstaltungen haben von Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufgehalten haben, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung Vor- und Familiennamen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit Datum und Uhrzeit des Betretens der Sportstätte zu erheben. Diese Daten sind der Bezirksverwaltungsbehörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und müssen nach 28 Tagen gelöscht werden. Unsere Vorlage finden Sie hier: https://www.sportaustria.at/fileadmin/Inhalte/Dokumente/TeilnehmerInnenliste_ContactTracing.xlsx

Sportcamps/Ferienlager im Sinne der außerschulischen Jugendarbeit sind outdoor und indoor möglich (Veranstaltungen im Rahmen dieser wieder mit 10 Kindern/Jugendlichen zzgl. 2 volljähriger Betreuungspersonen) – je nach Präventionskonzept kann hier sogar der Mindestabstand bzw. die Maske weggelassen werden.

Das Land Vorarlberg entwickelte aufgrund der Infektionslage eigene Maßnahmen, die sich vom Rest Österreichs unterscheiden.

 

Die ab 15.3. gültige Verordnung finden Sie hier (konsolidierte Fassung noch nicht verfügbar): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_111/BGBLA_2021_II_111.html

Weitere Details wie immer unter Sport-Austria FAQ: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

 

Achtung: Die ÖSB-Regelungen für ÖSB-Veranstaltungen mit SpitzensportlerInnen sowie das entsprechende ÖSB-Präventionskonzept bleiben weiterhin gültig.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Florian Neururer

Generalsekretär

Österreichischer Schützenbund

 

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